Wenn Ihr wissen wollt, was Ihr für die jeweilige Prüfung braucht, klickt auf den Gürtel
Kyu Grad | Farbe | empfohlenes Alter | Bedeutung |
9. Kyu weiß |
ab 0 Jahre |
Der Schnee liegt auf der Landschaft: |
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8. Kyu weiß/gelb | vollendetes 7. Lebensjahr |
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7. Kyu gelb | im 8. Lebensjahr (Jahrgang)* |
Der Schnee schmilzt, die harte, gefrorene Erde leuchtet gelb. Der Lehrer sieht nicht, ob der Schüler fruchtbar ist. |
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6. Kyu gelb/orange |
im 9. Lebensjahr (Jahrgang)* |
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5. Kyu orange |
im 10. Lebensjahr (Jahrgang)* Mindestalter im 9. Lebensjahr |
Die fruchtbare Erde leuchtet in der roten Abendsonne: |
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4. Kyu orange/grün | im 11. Lebensjahr (Jahrgang)* |
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3. Kyu grün |
im 12. Lebensjahr (Jahrgang)* Mindestalter vollendetes 11. Lebensjahr |
Ein Pflänzchen kommt: |
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2. Kyu blau | im 13. Lebensjahr (Jahrgang)* |
Die Baumkrone reicht in den Himmel: |
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1. Kyu braun |
im 14. Lebensjahr (Jahrgang)* Mindestalter vollendetes 11. Lebensjahr |
Der Baum hat feste Borke: |
*Jahrgang bedeutet, dass die Prüfung in dem Jahr abgelegt werden kann, in dem das entsprechende Lebensjahr vollendet wird
Die empfohlene Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre 6 Monate. Es können maximal drei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.
Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate.
Es können maximal vier Prüfungen pro Jahr abgelegt werden. Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad
beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit 6 Monate. Es können maximal zwei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.
Es kann an einem Tag nur die Prüfung für einen Kyu-Grad abgelegt werden.
Die Meistergrade
1. Dan |
kann nur durch Prüfung erworben werden | |
2. Dan |
kann durch Prüfung erworben werden bzw. verliehen werden | |
3. Dan |
kann durch Prüfung erworben werden bzw. verliehen werden | |
4. Dan |
kann durch Prüfung erworben werden bzw. verliehen werden | |
5. Dan |
kann durch Prüfung erworben werden bzw. verliehen werden | |
6. Dan Rot-weißgurt |
kann nur verliehen werden | |
7. Dan Rot-weißgurt |
kann nur verliehen werden | |
8. Dan Rot-weißgurt |
kann nur verliehen werden | |
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kann nur verliehen werden | |
10. Dan |
kann nur verliehen werden | |
Die länge der roten Balken beim 6-8 Dan zeigen an um welchen Dan es sich handelt! |
Für Judoka ohne Wettkampferfolge sind zusätzlich nachzuweisen:
• Teilnahme an Dan-Vorbereitungslehrgängen des NWDK (im Umfang von 15 LE)
• Teilnahme an einem Kampfrichter-Lehrgang des DJB/NWJV im Umfang von mindestens 6 Lerneinheiten
(nur, sofern nicht Inhaber einer Kampfrichterlizenz)
Die Anmeldung zu den Danprüfungen erfolgt mittels Antrag beim zuständigen Prüfungsreferenten.
Bei der Anmeldung zur Prüfung zu den nächst höheren Dan-Graden sind folgende Vorbereitungszeiten einzuhalten:
Normale Vorbereitungszeit zum |
Verkürzte Vorbereitungszeit zum | ||
1. Dan | 2 Jahre | 1. Dan | 1 Jahr |
2. Dan | 3 Jahre | 2. Dan | 2 Jahre |
3. Dan | 4 Jahre | 3. Dan | 3 Jahre |
4. Dan | 5 Jahre | 4. Dan | 4 Jahre |
5. Dan | 6 Jahre | 5. Dan | 5 Jahre |
Vorbereitungszeiten ab 1. Dan können wie folgt verkürzt werden:
1. Durch Wettkampferfolge
Durch folgende Trainer-/ JL-Lizenzen:
JL-Lizenz 2.1 Trainer C-Lizenz
Trainer B/ Judolehrer B
Trainer A/ Judolehrer A
Diplom-Trainer
Durch Kampfrichter-Lizenzen:
Landes-Lizenz
DJB-Lizenz B
DJB-Lizenz A
IJF-Lizenz
Die Vorbereitungszeitverkürzung bei Dan-Prüfungen ist generell nur um ein Jahr möglich. Wettkampferfolge müssen
innerhalb der Vorbereitungszeit erworben werden.
Gültige Lizenzen können nur einmal zur Verkürzung der Vorbereitungszeit verwendet werden.
Wettkampferfolge
Für jeden gewonnenen Kampf bei offiziellen Turnieren und Meisterschaften des DJB und der
Landesverbände gibt es einen Punkt. Dieser Erfolg ist in die Wettkampferfolgskarte einzutragen und von der
Wettkampfleitung abzustempeln und zu unterschreiben. Diese Punkte können nur am Veranstaltungstag
(nicht nachträglich!) eingetragen werden.