Guten Morgen! Hier ein Update vom 28. Mai 2020:
In der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung bleibt der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb (in geschlossenen Räumen) entgegen der Aussage von Ministerpräsident Armin Laschet vom 6. Mai 2020 weiterhin untersagt.
Ausgenommen ist Kontaktsport im Freien mit bis zu 10 Personen. Wo sollen wir das machen und wer möchte entscheiden, wer mitmachen darf und wer nicht?
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist zunächst bis zum 15. Juni 2020 in Kraft.
Es tut mir leid, somit müssen wir weiter warten. Wir werden Euch sobald wie möglich informieren.
Wir möchten uns an dieser Stelle für Euer Verständnis bedanken.
Euer Vorstand