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Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag
Ab Freitag müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Der Kreis Unna ist derzeit bei einer Inzidenz von 29,9. Weil der Wert von 35 aber landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
WICHTIG!
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. «Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt», so das Ministerium.
© Land NRW
Diese «3G»-Regel soll zunächst bis zum 17. September gelten, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Die «3G-Regel» gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), für körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 1000 Personen.
Für Clubs und Diskotheken reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein PCR-Test vorgeleget werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die «3G-Regel» laut Ministerium generell - also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
WICHTIG!
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. «Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt», so das Ministerium.